Ausländische Einkünfte
Erklärung in Belgien
Als in Belgien ansässige Person müssen Sie all Ihre weltweiten Einkünfte in Ihrer Steuererklärung in Belgien angeben. Es spielt keine Rolle, ob Sie ausgewandert sind, Grenzgänger sind, eine Geldanlage im Ausland getätigt haben oder nur ein unbewegliches Gut im Ausland besitzen.
Arten ausländischer Einkünfte
Erklären müssen Sie insbesondere:
- im Ausland bezogene Entlohnungen
- im Ausland bezogene Pensionen
- Einkünfte aus im Ausland gelegenen unbeweglichen Gütern
- Dividenden und Zinsen aus ausländischen Geldanlagen
- Einkünfte aus ausländischen Lebensversicherungen
Einzureichende Steuererklärung
Sie müssen immer eine Erklärung einreichen, in der Sie all Ihre belgischen und ausländischen Einkünfte angeben.:
Haben Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten? Sie brauchen diesen nicht zu beachten und müssen stattdessen eine Erklärung einreichen, wenn Ihre ausländischen Einkünfte nicht vorausgefüllt sind.
Sanktion bei Nichterklärung der Einkünfte
Erklären Sie Ihre ausländischen Einkünfte unaufgefordert, um Geldbußen und Steuerzuschläge zu vermeiden.
Der FÖD Finanzen kann nämlich aufgrund des automatischen Informationsaustauschs, der in den zwischen Belgien und anderen Ländern unterzeichneten Abkommen vorgesehen ist, überprüfen, ob alle Einkünfte angegeben wurden.
Besteuerung je nach Land
Auf Ihre ausländischen Einkünfte zahlen Sie entweder in Belgien oder in dem anderen Land Steuern. Dies hängt vom Herkunftsland der Einkünfte und von den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (oder Vereinbarungen) ab, die mit Belgien geschlossen wurden.
Auch wenn diese Einkünfte aufgrund eines Abkommens nicht in Belgien steuerpflichtig sind, müssen Sie sie angeben. Sie werden nämlich für die Festlegung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf Ihre anderen Einkünfte anzuwenden ist, und in bestimmten Fällen für die Berechnung der Gemeindesteuer und/oder der Agglomerationssteuer.
Häufigste Länder
Haben Sie ausländische Einkünfte in Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden oder Großbritannien? Verwenden Sie unsere Anwendung um zu bestimmen:
- wie diese Einkünfte in Ihre Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen eingetragen werden,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden,
- ob diese Einkünfte der Gemeindesteuer und/oder der Agglomerationssteuer unterliegen.
Andere Länder
Haben Sie Einkünfte in anderen Ländern? Werfen Sie einen Blick in die Steuerabkommen, die mit dem Herkunftsland der Einkünfte unterzeichnet wurden, um zu ermitteln, wie Ihre Einkünfte besteuert werden müssen.
Besonderheit für niederländische Einkünfte
Wohnen Sie in Belgien, arbeiten aber in den Niederlanden? Um die gleichen Steuervorteile wie in den Niederlanden ansässige Personen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie von den Niederlanden als anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger anerkannt werden.
Bedingungen, um anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger zu sein
Sie gelten als anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger, wenn Sie:
- in Belgien wohnen und
- in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90 % Ihrer Einkünfte zahlen.
Um diese 90 % zu bestimmen, müssen Sie all Ihre Einkünfte berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie aus den Niederlanden, Belgien oder anderen Ländern stammen.
Haben Sie eine(n) Partner(in) und zahlen Sie gemeinsam in den Niederlanden Steuern auf mindestens 90 % Ihrer kumulierten Einkünfte? Dann sind Sie beide anspruchsberechtigte nichtansässige Steuerpflichtige.
Erfüllen Sie nicht die Bedingungen?
Als in Belgien ansässige Person haben Sie dennoch Anspruch auf bestimmte Steuervorteile in den Niederlanden, auch wenn Sie nicht als anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger gelten.
Vorgehensweise
Sie müssen eine Einkommensbescheinigung ausfüllen, um von der niederländischen Steuerverwaltung als anspruchsberechtigter nichtansässiger Steuerpflichtiger anerkannt zu werden.
Der FÖD Finanzen validiert diese Bescheinigung, bevor er sie an die niederländische Steuerverwaltung sendet.
Gehen Sie wie folgt vor:
Laden Sie das Formular in der Sprache Ihrer belgischen Steuerakte herunter.
Füllen Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie es.
Senden Sie es an den FÖD Finanzen.
- Über MyMinfin
(Wie wird ein Dokument über MyMinfin versendet?) - Per Post an:
FÖD Finanzen - GVStw - Privatpersonen
Avenue Prince de Liège 133 boîte 535
5100 Namur
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Wir kontaktieren Sie im Falle eines Fehlers oder eines Problems.
Bearbeitungsfrist
Der FÖD Finanzen bearbeitet zuerst Ihre belgische Steuererklärung und überprüft dann Ihre Einkommensbescheinigung.
Wir senden Ihre Einkommensbescheinigung bis spätestens Ende Dezember des Steuerjahres (= Jahr, in dem Sie Ihre belgische Steuererklärung einreichen müssen) an die niederländische Steuerverwaltung.
Sie brauchen uns in der Zwischenzeit nicht zu kontaktieren. Wir bearbeiten ihren Antrag, sobald uns die notwendigen Daten vorliegen.
Beispiel
Am 28. Juni 2025 reichen Sie über MyMinfin Ihre belgische Steuererklärung für das Einkommensjahr 2024 (Steuerjahr 2025) ein.
Am 30. Juni 2025 senden Sie Ihre ausgefüllte und unterzeichnete Einkommensbescheinigung über MyMinfin (mit Daten, die mit Ihrer belgischen Steuererklärung übereinstimmen).
Wir senden Ihre Einkommensbescheinigung vor dem 31. Dezember 2025 an die niederländische Steuerverwaltung.