Einen Staatsangehörikeitsantrag oder eine Namensänderung bezahlen
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Staatsangehörigkeitsantrag
Machen Sie es sich leicht: Bezahlen Sie online über MyMinfin.be.
Das ist ganz einfach und so erhalten Sie Ihren Zahlungsnachweis am schnellsten.
- Melden Sie sich bei MyMinfin an und gehen Sie unter der Registerkarte „Meine Zahlungen“ auf die Rubrik „Einen Staatsangehörigkeitsantrag bezahlen“.
- Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch und zahlen Sie 150 Euro. Ausnahme: Die Zuerkennung der belgischen Staatsangehörigkeit an minderjährige Kinder oder die Wiedererlangung der belgischen Staatsangehörigkeit ist kostenlos. Übrigens können Sie den Staatsangehörigkeitsantrag nur für die Person bezahlen, die in MyMinfin angemeldet ist.
- Innerhalb von 24 Stunden können Sie den Zahlungsnachweis in der Registerkarte „Meine Dokumente“ herunterladen. Dieser Zahlungsnachweis enthält eine digitale Unterschrift des FÖD Finanzen (das sogenannte „eSEAL“).
Können Sie nicht über MyMinfin bezahlen? Rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 an oder senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Dienst. Wir erklären Ihnen dann Schritt für Schritt, wie Sie eine Überweisung auf das Konto des zuständigen Dienstes mit der richtigen Mitteilung vornehmen können. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie den Zahlungsnachweis. Wenn Sie die eBox aktiviert haben, erhalten Sie diesbezüglich eine Mitteilung. Andernfalls senden wir Ihnen den Zahlungsnachweis per Post zu, was einige Tage dauern kann.
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Wie kann ich überprüfen, ob meine Online-Zahlung über MyMinfin erfolgreich war?
Wenn Ihre Zahlung erfolgreich war, finden Sie diese in der Rubrik „Meine Online-Zahlungen verwalten“ unter der Registerkarte „Meine Zahlungen“ wieder. Dort können Sie auch eine Frage zu Ihrer Zahlung stellen.
Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht der offizielle Zahlungsnachweis ist. Diesen finden Sie innerhalb von 24 Stunden unter der Registerkarte „Meine Dokumente“.
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Kann ich eine Erstattung erhalten?
Nein. Wir können Ihnen den Betrag weder ganz noch teilweise erstatten, auch dann nicht, wenn Sie das Verfahren einstellen oder der Staatsangehörigkeitsantrag abgelehnt wird.
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Fügen Sie Ihrer Akte den Zahlungsnachweis bei und reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Instanz ein.
Ohne diesen Zahlungsnachweis ist Ihr Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden. Sie müssen also zuerst bezahlen und erst dann Ihren Antrag bei der zuständigen Instanz einreichen.
Die Instanz, die Ihre Akte bearbeitet, kann Ihnen jederzeit zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Stempelsteuern, Fotokopien von Urkunden und beizufügenden Belegen in Rechnung stellen.
Namensänderung (Familienname)
Machen Sie es sich leicht: Bezahlen Sie online über MyMinfin.be.
Das ist ganz einfach und so erhalten Sie Ihren Zahlungsnachweis am schnellsten.
- Melden Sie sich bei MyMinfin an und gehen Sie unter der Registerkarte „Meine Zahlungen“ auf die Rubrik „Eine Namensänderung bezahlen“.
- Gehen Sie die verschiedenen Schritte durch und zahlen Sie 140 Euro pro Person, deren Familiennamen Sie ändern möchten. Für die Änderung des Familiennamens kann eine beliebige Person bezahlen. Wenn Sie angemeldet sind, können Sie also eine Namensänderung bezahlen für Sie selbst, Sie selbst und andere Personen, nur für andere Personen.
- Innerhalb von 24 Stunden können Sie den/die Zahlungsnachweis(e) in der Registerkarte „Meine Dokumente“ herunterladen. Dieser Zahlungsnachweis enthält eine digitale Unterschrift des FÖD Finanzen (das sogenannte „eSEAL“).
Können Sie nicht über MyMinfin bezahlen? Rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 an oder senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Dienst. Wir erklären Ihnen dann Schritt für Schritt, wie Sie eine Überweisung auf das Konto des zuständigen Dienstes mit der richtigen Mitteilung vornehmen können. Sobald die Zahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie den Zahlungsnachweis. Wenn Sie die eBox aktiviert haben, erhalten Sie diesbezüglich eine Mitteilung. Andernfalls senden wir Ihnen den Zahlungsnachweis per Post zu, was einige Tage dauern kann.
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Wie kann ich überprüfen, ob meine Online-Zahlung über MyMinfin erfolgreich war?
Wenn Ihre Zahlung erfolgreich war, finden Sie diese in der Rubrik „Meine Online-Zahlungen verwalten“ unter der Registerkarte „Meine Zahlungen“ wieder. Dort können Sie auch eine Frage zu Ihrer Zahlung stellen. Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht der offizielle Zahlungsnachweis ist. Diesen finden Sie innerhalb von 24 Stunden unter der Registerkarte „Meine Dokumente“.
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Kann ich eine Erstattung erhalten?
Nein. Wir können Ihnen den Betrag weder ganz noch teilweise erstatten, auch dann nicht, wenn Sie das Verfahren einstellen oder der FÖD Justiz die Namensänderung ablehnt.
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Kann ich den FÖD Finanzen auch für die Änderung eines Vornamens bezahlen?
Nein. Wenn Sie einen anderen Vornamen wünschen, müssen Sie sich an die Gemeinde wenden, in der Sie eingetragen sind.
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Fügen Sie Ihrer Akte den Zahlungsnachweis bei und reichen Sie Ihren Antrag beim FÖD Justiz ein.
Ohne diesen Zahlungsnachweis ist Ihr Antrag unvollständig und der FÖD Justiz kann ihn nicht bearbeiten. Sie müssen also zuerst bezahlen und erst dann Ihren Antrag einreichen.