Eine Schenkung beweglicher Güter per Post registrieren lassen

Sie können das Dokument per Post registrieren lassen.
  • Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen können, können Sie die Schenkung beweglicher Güter auch per Post registrieren lassen.

    1. Erstellen Sie das Dokument.

      Sie müssen ein Dokument mit bestimmten Angaben erstellen. Dieses Dokument ist die Privaturkunde über die Handschenkung oder Bankschenkung. Anhand dieser Informationen legen wir fest, welche Region die Schenkungssteuer erhalten muss und welche Sätze gelten.

      Achtung: Wenn bestimmte Angaben fehlen, müssen wir das Dokument ablehnen. Wir werden Sie dann bitten, diese Angaben zu ergänzen. Wir können die Handschenkung oder Bankschenkung erst an dem Datum registrieren, an dem Sie diese zusätzlichen Angaben zusammen mit der Privaturkunde erneut einreichen.

      Angaben des Schenkers

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • alle Steuerwohnsitze des Schenkers innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen (der Steuerwohnsitz ist der tatsächliche, effektive, ständige Wohnsitz des Schenkers, an dem sich seine Familie und der Mittelpunkt seiner Tätigkeit befinden)

      Angaben des Begünstigten

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • nur bei einer Schenkung von einem Nicht-Einwohner an einen Einwohner des Königreichs: alle Steuerwohnsitze des Begünstigten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen.

      Der Begünstigte muss die Schenkung auch ausdrücklich annehmen.

      Angaben zur Schenkung beweglicher Güter

      • die geschenkten Güter oder die geschenkten Beträge und ihr Wert
      • das Datum der Schenkung (das Datum muss in der Vergangenheit liegen, da die Schenkung grundsätzlich bereits erfolgt sein muss)

      Verwandtschaft

      • das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Begünstigtem, z. B. keine Verwandtschaft oder Kind, Lebenspartner, Bruder/Schwester, Tante/Neffe usw.
      • die Vorsorgevollmacht (wenn anwendbar)

      Unterschrift

      • die Unterschrift des Schenkers
      • die Unterschrift des Begünstigten
    2. Machen Sie eine Kopie des unterschriebenen Dokuments.

      Die Dokumente in Papierform, die Sie an das Scanningcenter senden, werden nach dem Scannen nämlich nicht automatisch an Sie zurückgesandt.

    3. Vermerken Sie die Angaben des Antragstellers auf die Kopie des Dokuments.

      • Vornamen und Familienname
      • die vollständige Adresse

      Diese Person erhält die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung oder den Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

    4. Senden Sie die Kopie des Dokuments in einem ausreichend frankierten Umschlag an unser Scanningcenter.

      Senden Sie die Kopie des Dokuments an:

      FÖD Finanzen – Scanningcenter
      Donation mobilière
      Avenue du Prince de Liège 133 BP 446
      5100 Namur

  • Wir prüfen dann, ob wir das Dokument registrieren können:

    • Erfüllt der Antrag die gesetzlichen Bedingungen, erhalten Sie die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung.
    • Erfüllt der Antrag nicht die gesetzlichen Bedingungen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

    Sie erhalten diese Bescheide per Post. Dies kann abhängig von den Postzustellungsfristen einige Tage dauern.