Eine Schenkung beweglicher Güter in einem Amt registrieren lassen

Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen können, können Sie einen Termin vereinbaren, um das Dokument, das Sie registrieren lassen möchten, persönlich in einem unserer Ämter abzugeben.
  • Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen können, um Ihr Dokument einfach online registrieren zu lassen, können Sie es per Post senden. Wenn Sie dennoch in unser Amt kommen möchten, können Sie uns anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

    1. Wählen Sie die Nummer 02 572 57 57, um einen Termin zu vereinbaren.

      Ein Mitarbeiter unseres Contact Centers leitet Ihre Terminanfrage an den zuständigen Dienst weiter. Dieser Dienst wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Termin zu vereinbaren.

      Sie erhalten dann auch die Adresse, an die Sie sich wenden können.

      Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Termin nur das Dokument abgeben können, das registriert werden soll.

    2. Erstellen Sie das Dokument.

      Sie müssen ein Dokument mit bestimmten Angaben erstellen. Dieses Dokument ist die Privaturkunde über die Handschenkung oder Bankschenkung. Anhand dieser Informationen legen wir fest, welche Region die Schenkungssteuer erhalten muss und welche Sätze gelten.

      Bitte beachten Sie, dass Sie das Dokument nur am Schalter abgeben können. Unsere Schaltermitarbeiter überprüfen zu diesem Zeitpunkt nicht, ob Ihr Antrag vollständig ist. Stellt sich später bei der Bearbeitung Ihres Dokuments heraus, dass bestimmte Angaben fehlen, müssen wir das Dokument ablehnen. Wir lassen Ihnen dann eine Mitteilung zukommen, in der wir Sie bitten, diese Angaben zu ergänzen. Wir können die Handschenkung oder Bankschenkung erst an dem Datum registrieren, an dem Sie diese zusätzlichen Angaben zusammen mit der Privaturkunde erneut einreichen.

      Angaben des Schenkers

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • alle Steuerwohnsitze des Schenkers innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen (der Steuerwohnsitz ist der tatsächliche, effektive, ständige Wohnsitz des Schenkers, an dem sich seine Familie und der Mittelpunkt seiner Tätigkeit befinden)

      Angaben des Begünstigten

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • nur bei einer Schenkung von einem Nicht-Einwohner an einen Einwohner des Königreichs: alle Steuerwohnsitze des Begünstigten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen.

      Der Begünstigte muss die Schenkung auch ausdrücklich annehmen.

      Angaben zur Schenkung beweglicher Güter

      • die geschenkten Güter oder die geschenkten Beträge und ihr Wert
      • das Datum der Schenkung (das Datum muss in der Vergangenheit liegen, da die Schenkung grundsätzlich bereits erfolgt sein muss)

      Verwandtschaft

      • das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Begünstigtem, z. B. keine Verwandtschaft oder Kind, Lebenspartner, Bruder/Schwester, Tante/Neffe usw.
      • die Vorsorgevollmacht (wenn anwendbar)

      Unterschrift

      • die Unterschrift des Schenkers
      • die Unterschrift des Begünstigten
    3. Machen Sie eine Kopie des unterschriebenen Dokuments.

      Die Dokumente in Papierform, die Sie bei uns abgeben, werden Ihnen nach der Registrierung nämlich nicht automatisch zurückgegeben.

    4. Vermerken Sie die Angaben des Antragstellers auf die Kopie des Dokuments.

      • Vornamen und Familienname
      • die vollständige Adresse

      Diese Person erhält die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung oder den Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

    5. Erscheinen Sie pünktlich an der vereinbarten Adresse.

      Dort können Sie die Kopie des Dokuments über die Schenkung beweglicher Güter abgeben.

      Bitte beachten Sie, dass unsere Dienste Ihren Antrag erst bearbeiten müssen. Sie erhalten daher vor Ort keinen Nachweis über die Registrierung.

    • Erfüllt der Antrag die gesetzlichen Bedingungen, senden wir Ihnen die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung zu.
    • Erfüllt der Antrag nicht die gesetzlichen Bedingungen, senden wir Ihnen einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung zu.

    Sie erhalten diese Bescheide per Post. Dies kann abhängig von den Postzustellungsfristen einige Tage dauern.