Eine Schenkung registrieren lassen

Eine Schenkung ist ein Vertrag, mit dem ein Schenker unentgeltlich und unwiderruflich ein bewegliches oder unbewegliches Gut an einen Begünstigten überträgt und der Begünstigte dieses Gut annimmt.
  • Die Registrierung der Schenkung fällt in die föderale Zuständigkeit und erfolgt immer beim FÖD Finanzen.

    Die Schenkungssteuer ist eine Regionalsteuer. Mit anderen Worten: Die Regionen bestimmen die Bemessungsgrundlage, den Steuersatz und die Ermäßigungen. Für die Region Brüssel-Hauptstadt und die Wallonische Region erhebt der FÖD Finanzen weiterhin die Schenkungssteuer, während die Flämische Region diese selbst erhebt.

    Obligatorische oder fakultative Registrierung

    Bei einer Schenkung beweglicher Güter (z. B. Geld oder Schmuck) ist eine Registrierung nicht immer zwingend erforderlich. Bei einer Schenkung unbeweglicher Güter (z. B. ein Haus oder Grundstück) ist die Registrierung jedoch immer zwingend erforderlich. Bei der Registrierung einer Schenkung zahlen Sie eine Schenkungssteuer.

    Bewegliche Güter

    Sie können bewegliche Güter auf unterschiedliche Weise schenken:

    • Über den Notar. Diese Schenkung nennen wir notarielle Schenkung. In diesem Fall ist die Registrierung obligatorisch und erfolgt über Ihren Notar.
    • Über eine Handschenkung (z. B. die Übergabe eines Geldbetrags oder von Schmuck) oder eine Bankschenkung (Überweisung eines Geldbetrags). Diese nennen wir indirekte Schenkung. In diesem Fall können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Schenkung registrieren lassen.

    Wenn Sie eine Handschenkung oder eine Bankschenkung nicht registrieren lassen, wird keine Schenkungssteuer erhoben. Stirbt der Schenker jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Schenkung (in der Wallonischen Region innerhalb von fünf Jahren), muss die Schenkung in die Erbschaftserklärung aufgenommen werden. Auf den Schenkungsbetrag ist dann Erbschaftssteuer geschuldet. Die Erbschaftssteuersätze sind höher als die Schenkungssteuersätze.

    Wenn Sie sich für die Registrierung der Schenkung entscheiden, sorgt dies auch für Rechtssicherheit. Sie erhalten nämlich einen Nachweis über die Registrierung der Schenkung. Damit können Sie nachweisen, dass das geschenkte Gut Ihnen gehört, so dass Familienmitglieder oder andere Personen Ihr Eigentumsrecht nicht anfechten können.

    Unbewegliche Güter

    Wenn Sie ein unbewegliches Gut wie ein Haus oder ein Baugrundstück verschenken wollen, sollten Sie immer einen Notar einschalten. Die Registrierung ist dann obligatorisch und erfolgt über Ihren Notar.

    Registrierungsantrag für eine Schenkung beweglicher Güter

    Sie können Ihre Hand- oder Bankschenkung ganz einfach online über MyMinfin.be zur Registrierung vorlegen. Dies ist der schnellste Weg, Ihren Antrag einzureichen.

    1. Erstellen Sie das Dokument.

      Sie müssen ein Dokument mit bestimmten Angaben erstellen. Dieses Dokument ist die Privaturkunde über die Handschenkung oder Bankschenkung. Anhand dieser Informationen legen wir fest, welche Region die Schenkungssteuer erhalten muss und welche Sätze gelten.

      Achtung: Wenn bestimmte Angaben fehlen, müssen wir das Dokument ablehnen. Wir werden Sie dann bitten, diese Angaben zu ergänzen. Wir können die Handschenkung oder Bankschenkung erst an dem Datum registrieren, an dem Sie diese zusätzlichen Angaben zusammen mit der Privaturkunde erneut einreichen.

      Angaben des Schenkers

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • alle Steuerwohnsitze des Schenkers innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen (der Steuerwohnsitz ist der tatsächliche, effektive, ständige Wohnsitz des Schenkers, an dem sich seine Familie und der Mittelpunkt seiner Tätigkeit befinden)

      Angaben des Begünstigten

      • Vornamen und Familienname
      • Geburtsort und -datum
      • Adresse (der gesetzliche Wohnsitz laut Bevölkerungsregister)
      • nur bei einer Schenkung von einem Nicht-Einwohner an einen Einwohner des Königreichs: alle Steuerwohnsitze des Begünstigten innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor dem Datum, an dem Sie die Registrierung der Schenkung beweglicher Güter beantragen.

      Der Begünstigte muss die Schenkung auch ausdrücklich annehmen.

      Angaben zur Schenkung beweglicher Güter

      • die geschenkten Güter oder die geschenkten Beträge und ihr Wert
      • das Datum der Schenkung (das Datum muss in der Vergangenheit liegen, da die Schenkung grundsätzlich bereits erfolgt sein muss)

      Verwandtschaft

      • das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Begünstigtem, z. B. keine Verwandtschaft oder Kind, Lebenspartner, Bruder/Schwester, Tante/Neffe usw.
      • die Vorsorgevollmacht (wenn anwendbar)

      Unterschrift

      • die Unterschrift des Schenkers
      • die Unterschrift des Begünstigten
    2. Erstellen Sie ein einziges PDF-Dokument mit den Unterschriften aller Parteien.

      Sie können ein Dokument im PDF-Format hochladen (Urkunde mit Anlagen, die in einer PDF-Datei zusammengefügt sind). Dies kann eine Abschrift der Urkunde mit den handschriftlichen Unterschriften des Schenkers und des Begünstigten sein oder ein Original mit den elektronischen Unterschriften (eID-Zertifikat) des Schenkers und des Begünstigten.

    3. Versenden Sie das Dokument über MyMinfin.

      1. Melden Sie sich in MyMinfin an.
      2. Klicken Sie auf der Startseite auf die Schaltfläche „Meine Interaktionen“ und öffnen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
      3. Klicken Sie „Ich habe keinen Dienstcode“ an und wählen Sie im Auswahlmenü die Option „Privaturkunde Schenkung von beweglichen Gütern“.
      4. Geben Sie an, ob Sie:
        • die Registrierung des Dokuments in Ihrem Namen beantragen (Sie sind der Schenker oder der Begünstigte),
        • die Registrierung des Dokuments im Namen einer anderen Person beantragen (Sie sind weder der Schenker noch der Begünstigte).
      5. Fügen Sie das Dokument auf dem zweiten Bildschirm hinzu.

        Sie können noch einen zusätzlichen Kommentar im Feld „Weitere Informationen“ hinzufügen.

        Geben Sie in diesem Feld vorzugsweise Ihre E-Mail-Adresse an. So können wir Ihnen eine E-Mail senden, sobald ein Dokument auf dem MyMinfin-Portal verfügbar ist.

        Wenn weder der Schenker noch der Begünstigte seinen Steuerwohnsitz in Belgien hat, müssen Sie in diesem Feld die Region angeben, deren Steuersätze angewandt werden sollen (Flämische Region, Region Brüssel-Hauptstadt oder Wallonische Region).

      6. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Einreichen“, um das Formular zu versenden.

        Sie erhalten die Meldung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.

        Wir prüfen dann, ob wir das Dokument registrieren können:

        • Erfüllt der Antrag die gesetzlichen Bedingungen, erhalten Sie die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung.
        • Erfüllt der Antrag nicht die gesetzlichen Bedingungen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

        Sobald diese Bescheide erstellt sind, können Sie sie über MyMinfin unter „Meine Dokumente“ einsehen. Ist Ihre eBox aktiviert? Dann erhalten Sie eine Meldung, sobald die Bescheide verfügbar sind.

  • Können Sie das Dokument nicht online über MyMinfin versenden? Sie können das Dokument auch per Post senden oder es nach Terminabsprache in einem unserer Ämter persönlich registrieren lassen.

    • Wo finde ich das Dokument, das ich über MyMinfin gesendet habe?

      Sie finden das Dokument und das Datum des Registrierungsantrags in der Registerkarte „Meine Dokumente“.

      Sie können das Dokument auch herunterladen.

    • Wann wird meine Schenkung beweglicher Güter registriert?

      Wir registrieren die Schenkung beweglicher Güter, wenn sie die gesetzlichen Bedingungen für die Registrierung erfüllt.

      Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region

      Wir registrieren die Schenkung beweglicher Güter, sobald wir die Schenkungssteuer auf unserem Konto erhalten haben.

      Flämische Region

      Wir registrieren die Schenkung:

      • wenn wir das Dokument vor 12 Uhr erhalten, am Empfangsdatum des Dokuments.
      • wenn wir das Dokument nach 12 Uhr erhalten (oder am Wochenende, an einem Feiertag oder an einem Brückentag), am nächsten Werktag, sowohl bei Dokumenten, die über MyMinfin eingereicht werden, als auch bei per Post zugesandten Dokumenten.

      Wir leiten das registrierte Dokument dann an den flämischen Steuerdienst weiter. Dieser wiederum erhebt die geschuldete Steuer und versendet die entsprechende Zahlungsaufforderung.

      Wenn Ihre Schenkung registriert ist, erhalten Sie einen Nachweis über die Registrierung:

      • Wenn Sie den Antrag über MyMinfin einreichen, erhalten Sie den Nachweis über die Registrierung über MyMinfin. Wenn Sie Ihre eBox aktiviert haben, erhalten Sie eine entsprechende Meldung. Wenn Sie Ihre eBox nicht aktiviert haben, müssen Sie selbst prüfen, ob das Dokument verfügbar ist.
      • Wenn Sie den Antrag per Post einreichen oder im Amt abgeben, erhalten Sie den Nachweis über die Registrierung per Post. Sie können das Dokument auch in MyMinfin einsehen.
    • Wie kann ich eine ausländische notarielle Urkunde für eine Schenkung beweglicher Güter registrieren lassen?

      Wenn Sie eine Schenkung beweglicher Güter über Ihren Notar abwickeln, kümmert sich der Notar im Prinzip um die Registrierung, außer bei im Ausland ausgestellten notariellen Urkunden über Schenkungen beweglicher Güter.

      Diese ausländischen notariellen Urkunden müssen Sie uns per Post senden oder nach Terminabsprache in unserem Amt zur Registrierung vorlegen. Die Beantragung der Registrierung über MyMinfin ist nicht möglich.

      Wenn Sie die ausländische notarielle Urkunde auf dem Postweg registrieren lassen wollen, können Sie die Adresse in unserem Dienststellenleitfaden finden:

      1. Wählen Sie die Option Registrierung der Urkunden in der Rubrik „Registrierung“.
      2. Wählen Sie unter „Befugnis“ die Option „Registrierung von notariellen Urkunden“ und klicken Sie auf „SUCHEN“.
      3. Geben Sie unter „Gemeinde“ die ersten Buchstaben der Gemeinde ein, wählen Sie die Gemeinde in der Auswahlliste aus und klicken Sie erneut auf „SUCHEN“.

      Sie erhalten dann die Adressdaten.

      Original

      Um eine im Ausland ausgefertigte notarielle Urkunde registrieren zu lassen, müssen Sie diese gemäß den Gesetzesbestimmungen in Form einer Ausfertigung, Abschrift oder eines Auszugs auf Papier vorlegen.

      Das bedeutet, dass Sie für diese ausländischen Urkunden nur das Original der Ausfertigung, Abschrift oder des Auszugs vorlegen können. Eine Kopie der Ausfertigung, Abschrift oder des Auszugs ist nicht zulässig.

      Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, müssen wir die Registrierung ablehnen. Wir senden Ihnen dann das vorgelegte Dokument zurück mit einer schriftlichen Begründung für die Ablehnung und der Aufforderung, es erneut vorzulegen.

  • Steuersätze

    Wir berechnen die Schenkungssteuer auf den Bruttowert der geschenkten Güter.

    Es gelten die Sätze der Region, in der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung seinen Steuerwohnsitz hat. Wenn der Schenker innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor der Schenkung verschiedene Steuerwohnsitze in Belgien hatte, wird der Steuersatz der Region angewandt, in der der Schenker während dieses Zeitraums am längsten den Steuerwohnsitz hatte.

    Region Brüssel-Hauptstadt

    • Bewegliche Güter

      Verwandtschaft

      Steuersatz

      Schenkungen in gerader Linie, zwischen Ehepartnern, zwischen gesetzlich Zusammenwohnenden und zwischen faktisch Zusammenwohnenden (die bereits seit mindestens 1 Jahr zusammenwohnen) in der Region Brüssel-Hauptstadt

      3 %

      Schenkungen zwischen allen anderen Personen in der Region Brüssel-Hauptstadt

      7 %

    • Unbewegliche Güter

      Steuersatz in der Region Brüssel-Hauptstadt für Schenkungen in gerader Linie, zwischen Ehepartnern, zwischen gesetzlich Zusammenwohnenden und zwischen faktisch Zusammenwohnenden (die bereits seit mindestens 1 Jahr zusammenwohnen)

      Teilbetrag der Schenkung

      Steuersatz

      Steuer auf die vorherigen Teilbeträge

      von 0,01 bis einschließlich 150.000 Euro

      3 %

       

      von 150.000,01 bis einschließlich 250.000 Euro

      9 %

      4.500 Euro

      von 250.000,01 bis einschließlich 450.000 Euro

      18 %

      13.500 Euro

      über 450.000 Euro

      27 %

      49.500 Euro

      Ermäßigungen

      Sie können eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn Sie mindestens 3 lebende Kinder unter 21 Jahren haben. Die Ermäßigung beträgt:

      • als begünstigter Ehepartner/Zusammenwohnender 4 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 124 Euro pro Kind,
      • als anderer Begünstigter 2 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 62 Euro pro Kind.

      Steuersatz in der Region Brüssel-Hauptstadt für Schenkungen zwischen allen anderen Personen

      Teilbetrag der Schenkung

      Steuersatz

      Steuer auf die vorherigen Teilbeträge

      von 0,01 bis einschließlich 150.000 Euro

      10 %

       

      von 150.000,01 bis einschließlich 250.000 Euro

      20 %

      15.000 Euro

      von 250.000,01 bis einschließlich 450.000 Euro

      30 %

      35.000 Euro

      über 450.000 Euro

      40 %

      95.000 Euro

      Ermäßigungen

      Als Begünstigter können Sie eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn Sie mindestens 3 lebende Kinder unter 21 Jahren haben.

      Die Ermäßigung beträgt 2 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 62 Euro pro Kind.

  • Wallonische Region

    • Bewegliche Güter

      Verwandtschaft

      Steuersatz

      Schenkungen in gerader Linie, zwischen Ehepartnern und zwischen gesetzlich Zusammenwohnenden in der Wallonischen Region

      3,3 %

      Schenkungen zwischen allen anderen Personen in der Wallonischen Region

      5,5 %

      Achtung: Ist die Schenkung beweglicher Güter an eine Bedingung geknüpft, die nach dem Tod des Schenkers erfüllt ist, wird die Steuer für eine Schenkung unbeweglicher Güter erhoben.

    • Unbewegliche Güter

      Steuersatz in der Wallonischen Region für Schenkungen in gerader Linie, zwischen Ehepartnern und zwischen gesetzlich Zusammenwohnenden

      Teilbetrag der Schenkung

      Steuersatz

      Steuer auf die vorherigen Teilbeträge

      von 0,01 bis einschließlich 150.000 Euro

      3 %

       

      von 150.000,01 bis einschließlich 250.000 Euro

      9 %

      4.500 Euro

      von 250.000,01 bis einschließlich 450.000 Euro

      18 %

      13.500 Euro

      über 450.000 Euro

      27 %

      49.500 Euro

      Ermäßigungen

      Sie können eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn Sie mindestens 3 lebende Kinder unter 21 Jahren haben. Die Ermäßigung beträgt:

      • als begünstigter Ehepartner/gesetzlich Zusammenwohnender 4 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 124 Euro pro Kind,
      • als anderer Begünstigter 2 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 62 Euro pro Kind.

      Steuersatz in der Wallonischen Region für Schenkungen zwischen allen anderen Personen

      Teilbetrag der Schenkung

      Steuersatz

      Steuer auf die vorherigen Teilbeträge

      von 0,01 bis einschließlich 150.000 Euro

      10 %

       

      von 150.000,01 bis einschließlich 250.000 Euro

      20 %

      15.000 Euro

      von 250.000,01 bis einschließlich 450.000 Euro

      30 %

      35.000 Euro

      über 450.000 Euro

      40 %

      95.000 Euro

      Ermäßigungen

      Als Begünstigter können Sie eine Ermäßigung der Schenkungssteuer erhalten, wenn Sie mindestens 3 lebende Kinder unter 21 Jahren haben.

      Die Ermäßigung beträgt 2 Prozent pro Kind unter 21 Jahren mit einem Höchstbetrag von 62 Euro pro Kind.

  • Flämische Region

    Weitere Informationen zu den Sätzen der flämischen Schenkungssteuer finden Sie auf der Website des flämischen Steuerdienstes.