Eine Privaturkunde per Post registrieren lassen
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Sie können Ihre Privaturkunde einfach über MyMinfin zur Registrierung vorlegen. Wenn Sie MyMinfin nicht nutzen können, können Sie die Privaturkunde auch per Post zur Registrierung vorlegen.
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Machen Sie eine Kopie des unterschriebenen Dokuments.
Die Dokumente in Papierform, die Sie an das Scanningcenter senden, werden nach dem Scannen nämlich nicht automatisch an Sie zurückgesandt.
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Geben Sie auf der Kopie des Dokuments an, wer die Privaturkunde zur Registrierung vorlegt.
- Vornamen und Familienname
- die vollständige Adresse
Diese Person erhält die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung oder den Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.
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Senden Sie die Kopie des Dokuments in einem ausreichend frankierten Umschlag.
Die Adresse finden Sie in unserem Leitfaden der Dienststellen.
Ihre Privaturkunde bezieht sich auf ein unbewegliches Gut
- Gehen Sie zu unserem Leitfaden der Dienststellen.
- Klicken Sie unter „Registrierung“ auf „Registrierung der Urkunden“.
- Wählen Sie unter „Befugnis“ die Option „Registrierung von Privaturkunden (Eigentum, Nießbrauch, Gebäude, Pacht-, Nutzungsrecht und Wohnrecht und Dienstbarkeiten)“.
- Geben Sie die ersten Buchstaben der Gemeinde ein, in der das unbewegliche Gut liegt.
- Wählen Sie in der Liste die richtige Gemeinde aus.
- Klicken Sie auf „SUCHEN“.
Sie haben eine andere Privaturkunde
- Gehen Sie zu unserem Leitfaden der Dienststellen.
- Klicken Sie unter „Registrierung“ auf „Registrierung der Urkunden“.
- Wählen Sie unter „Befugnis“ die Option „Registrierung von Privaturkunden (außer Mietverträge)“.
- Geben Sie die ersten Buchstaben der Gemeinde ein, in der Sie wohnen.
- Wählen Sie in der Liste die richtige Gemeinde aus.
- Klicken Sie auf „SUCHEN“.
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Wenn die Privaturkunde die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung per Post. Dies kann abhängig von den Postzustellungsfristen einige Tage dauern.