Eine Privaturkunde registrieren lassen
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Wenn Parteien eine Vereinbarung abschließen, ist diese bindend, auch wenn es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt. Sollte eine der Parteien das Bestehen oder den Inhalt der Vereinbarung bestreiten, so muss die Partei, die die Vereinbarung durchsetzen will, deren Bestehen oder Inhalt beweisen können. In diesem Fall ist es von Vorteil, ein von den Parteien unterzeichnetes und registriertes Schriftstück zu haben, das den erforderlichen Nachweis erbringen kann.
Gut zu wissen:
- Wenn Sie eine Urkunde über Ihren Notar abwickeln lassen, handelt es sich um eine authentische Urkunde. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Prinzip um die Registrierung.
- Für die Registrierung eines Mietvertrags finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Einen Mietvertrag registrieren lassen“.
- Für die Registrierung eines Schenkung finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Eine Schenkung registrieren lassen“.
Registrierungsantrag für eine Privaturkunde
Sie können Ihre Privaturkunde ganz einfach online über MyMinfin.be zur Registrierung vorlegen. Dies ist der schnellste Weg, Ihren Antrag einzureichen.
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Melden Sie sich in MyMinfin an.
Klicken Sie, falls erforderlich, auf der Startseite noch auf die Registerkarte „Meine Interaktionen“ und öffnen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
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Wählen Sie aus, dass Sie eine Privaturkunde zur Registrierung vorlegen möchten.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“.
Ihre Privaturkunde bezieht sich auf ein unbewegliches Gut
Es handelt sich um Privaturkunden über Eigentum, Nießbrauch, Erbbaurecht, Erbpacht, Nutzungsrecht und Wohnrecht oder Dienstbarkeit für in Belgien gelegene unbewegliche Güter.
Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Privaturkunde unbewegliches Gut“.
Geben Sie die Postleitzahl des unbeweglichen Gutes ein. Bei einer Privaturkunde über mehrere unbewegliche Güter mit verschiedenen Postleitzahlen müssen Sie die Urkunde für jede Postleitzahl separat einreichen.
Sie haben eine andere Privaturkunde
Hierbei handelt es sich um ein beliebiges Dokument, das Sie zur Registrierung vorlegen möchten. Wenn Sie beispielsweise ein Manuskript zur Registrierung vorlegen, dann wird das Dokument nach Zahlung der Registrierungsgebühr bei der Behörde registriert. So können Sie später nachweisen, dass Ihr Manuskript bereits am Tag der Registrierung existierte.
Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Andere Privaturkunde“.
Geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes einer der Parteien ein.
- Wählen Sie, ob Sie das Dokument in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person einreichen. Damit legen Sie fest, wo das Dokument später gespeichert und einsehbar sein wird: bei den Dokumenten in Ihrem eigenen MyMinfin-Konto oder in dem der anderen Person.
- Klicken Sie auf „Weiter“.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“.
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Fügen Sie eine PDF-Datei der unterzeichneten Urkunde mit den Unterschriften aller Parteien hinzu.
Sie können ein Dokument im PDF-Format hochladen (Urkunde mit Anlagen, die in einer PDF-Datei zusammengefügt sind). Dies kann eine Abschrift der Urkunde mit den handschriftlichen Unterschriften aller Parteien sein oder ein Original mit den elektronischen Unterschriften (eID-Zertifikat) aller Parteien.
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Reichen Sie das Dokument ein.
Klicken Sie auf „Einreichen“.
Über die Registerkarte „Meine Dokumente“ finden Sie (oder die Person, für die Sie das Dokument eingereicht haben) das Dokument und das Versanddatum. Sie können das Dokument dort auch jederzeit herunterladen.
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Wenn die Privaturkunde die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist. Eine eventuelle Zahlungsaufforderung erhalten Sie auch stets per Post.
Können Sie das Dokument nicht online über MyMinfin versenden? Sie können das Dokument auch per Post senden.
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Wo finde ich das Dokument, das ich über MyMinfin gesendet habe?
Sie finden das Dokument und das Datum des Registrierungsantrags in der Registerkarte „Meine Dokumente“.
Sie können das Dokument auch herunterladen.
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Wann wird meine Privaturkunde registriert?
Wir registrieren Ihre Privaturkunde, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Flämische Region
Wir registrieren die Privaturkunde:
- am Datum des Erhalts des Dokuments über MyMinfin oder per Post, wenn wir das Dokument während unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag bis 12 Uhr),
- am nächsten Werktag, wenn wir das Dokument außerhalb unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag nach 12 Uhr, am Wochenende oder an einem Brückentag oder Feiertag).
Wir leiten das registrierte Dokument an den Flämischen Steuerdienst weiter, der seinerseits die geschuldete Steuer einfordert.
Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region
Wir registrieren die Privaturkunde nach Zahlung der Registrierungsgebühr auf das Konto des Amtes Rechtssicherheit. Sie erhalten per Post eine Zahlungsaufforderung mit dem genauen Betrag der Registrierungsgebühren und der Kontonummer des Amtes. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie auch in Ihrer eBox eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist.
Wenn Ihre Privaturkunde registriert ist, erhalten Sie den Nachweis für die Registrierung:
- auf elektronischem Weg, wenn die Privaturkunde über MyMinfin vorgelegt wurde,
- auf Papier bei Vorlage per Post.
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Wie kann ich eine Abschrift einer registrierten Privaturkunde oder einen Nachweis über die Registrierung erhalten?
Haben Sie das Originaldokument verloren? Kein Problem: Mit einer Abschrift der Urkunde können Sie immer noch nachweisen, was festgelegt wurde.
Sind Sie unsicher, ob eine Urkunde jemals bei uns registriert wurde? Das können Sie herausfinden, indem Sie einen sogenannten Registrierungsbericht beantragen. Finden wir die Urkunde in unseren Registern? Dann bestätigen wir dies und Sie erhalten einen Nachweis über die Registrierung. Finden wir nichts? Dann erhalten Sie diesbezüglich eine offizielle Erklärung. Das ist sehr nützlich, wenn Sie darüber Gewissheit haben möchten.
Achtung: Der Antrag ist immer kostenpflichtig, auch wenn wir keine Dokumente finden.
1. Füllen Sie das Antragsformular aus.
Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus.
Machen Sie deutlich, wer Sie sind, und fügen Sie die nötigen Belege bei:
- Unmittelbar betroffene Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei (nur wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen).
- Berechtigter einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (nur wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen) und einen Nachweis Ihrer Eigenschaft als Berechtigter (Heiratsbuch, Geburtsurkunde, Erbschein oder -urkunde, notarielle Urkunde, usw.) bei.
- Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Unterzeichners sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter eines Berechtigten einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Berechtigten, einen Nachweis seiner Eigenschaft als Berechtigter (Heiratsbuch, Geburtsurkunde, Erbschein oder -urkunde usw.) sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Dritter (ermächtigt durch den Friedensrichter): Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei (wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen). Fügen Sie auch den Beschluss des Friedensrichters bei, aus dem hervorgeht, dass Sie die Kopie bzw. den Auszug erhalten dürfen.
2. Reichen Sie Ihren Antrag ein.
Dies kann schnell und einfach online über MyMinfin erfolgen.
Speichern Sie das Formular einschließlich eventueller Anlagen als eine einzige PDF-Datei ab und unterzeichnen Sie es mit Ihrem elektronischen Personalausweis.
Melden Sie sich bei MyMinfin.be an und reichen Sie das PDF-Formular ein unter „Meine Interaktionen“ > „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“ > „Ich habe keinen Dienstcode“. Wählen Sie dann aus der Liste die Dokumentenart „Antrag auf eine Kopie eines Dokuments oder eine Recherche“.
Können Sie Ihr Antragsformular nicht online über MyMinfin einreichen? Kein Problem, Sie können es auch per Post senden. Füllen Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es zusammen mit eventuellen Anlagen an den zuständigen Dienst. Suchen Sie in unserem Dienststellenleitfaden nach den Kontaktdaten:
- des Dienstes, der Ihnen eine Abschrift einer registrierten Privaturkunde über ein unbewegliches Gut ausstellen kann. Geben Sie einfach den Namen oder die Postleitzahl der Gemeinde ein, in der sich das unbewegliche Gut befindet.
- des Dienstes, der Ihnen eine Abschrift einer anderen registrierten Privaturkunde ausstellen kann. Geben Sie einfach den Namen oder die Postleitzahl der Gemeinde ein, in der Sie wohnen.
3. Bezahlen Sie die Gebühr.
Wir senden Ihnen ein Überweisungsformular mit dem zu zahlenden Betrag von:
- 5 Euro für eine Kopie eines Nachweises über die Registrierung (oder eines Registrierungsberichtes)
- 10 Euro für eine Abschrift der Privaturkunde selbst
Sie erhalten dieses Formular über die eBox (MyMinfin) oder per Post.
4. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Kopie bzw. die Abschrift erst, nachdem Sie bezahlt haben.
Nach der Zahlung erhalten Sie die Kopie oder die Abschrift innerhalb von 30 Kalendertagen.
Wir können Ihnen den Betrag nicht erstatten, auch dann nicht, wenn wir bei unserer Recherche keine registrierte Urkunde finden.
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