Eine Privaturkunde registrieren lassen
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Wenn Parteien eine Vereinbarung abschließen, ist diese bindend, auch wenn es sich um eine mündliche Vereinbarung handelt. Sollte eine der Parteien das Bestehen oder den Inhalt der Vereinbarung bestreiten, so muss die Partei, die die Vereinbarung durchsetzen will, deren Bestehen oder Inhalt beweisen können. In diesem Fall ist es von Vorteil, ein von den Parteien unterzeichnetes und registriertes Schriftstück zu haben, das den erforderlichen Nachweis erbringen kann.
Gut zu wissen:
- Wenn Sie eine Urkunde über Ihren Notar abwickeln lassen, handelt es sich um eine authentische Urkunde. In diesem Fall kümmert sich der Notar im Prinzip um die Registrierung.
- Für die Registrierung eines Mietvertrags finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Einen Mietvertrag registrieren lassen“.
- Für die Registrierung eines Schenkung finden Sie alle Informationen in der Rubrik „Eine Schenkung registrieren lassen“.
Registrierungsantrag für eine Privaturkunde
Sie können Ihre Privaturkunde ganz einfach online über MyMinfin.be zur Registrierung vorlegen. Dies ist der schnellste Weg, Ihren Antrag einzureichen.
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Melden Sie sich in MyMinfin an.
Klicken Sie, falls erforderlich, auf der Startseite noch auf die Registerkarte „Meine Interaktionen“ und öffnen Sie die Rubrik „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“.
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Wählen Sie aus, dass Sie eine Privaturkunde zur Registrierung vorlegen möchten.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“.
Ihre Privaturkunde bezieht sich auf ein unbewegliches Gut
Es handelt sich um Privaturkunden über Eigentum, Nießbrauch, Erbbaurecht, Erbpacht, Nutzungsrecht und Wohnrecht oder Dienstbarkeit für in Belgien gelegene unbewegliche Güter.
Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Privaturkunde unbewegliches Gut“.
Geben Sie die Postleitzahl des unbeweglichen Gutes ein. Bei einer Privaturkunde über mehrere unbewegliche Güter mit verschiedenen Postleitzahlen müssen Sie die Urkunde für jede Postleitzahl separat einreichen.
Sie haben eine andere Privaturkunde
Hierbei handelt es sich um ein beliebiges Dokument, das Sie zur Registrierung vorlegen möchten. Wenn Sie beispielsweise ein Manuskript zur Registrierung vorlegen, dann wird das Dokument nach Zahlung der Registrierungsgebühr bei der Behörde registriert. So können Sie später nachweisen, dass Ihr Manuskript bereits am Tag der Registrierung existierte.
Wählen Sie aus dem Auswahlmenü die Option „Andere Privaturkunde“.
Geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes einer der Parteien ein.
- Wählen Sie, ob Sie das Dokument in eigenem Namen oder im Namen einer anderen Person einreichen. Damit legen Sie fest, wo das Dokument später gespeichert und einsehbar sein wird: bei den Dokumenten in Ihrem eigenen MyMinfin-Konto oder in dem der anderen Person.
- Klicken Sie auf „Weiter“.
- Wählen Sie die Option „Ich habe keinen Dienstcode“.
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Fügen Sie eine PDF-Datei der unterzeichneten Urkunde mit den Unterschriften aller Parteien hinzu.
Sie können ein Dokument im PDF-Format hochladen (Urkunde mit Anlagen, die in einer PDF-Datei zusammengefügt sind). Dies kann eine Abschrift der Urkunde mit den handschriftlichen Unterschriften aller Parteien sein oder ein Original mit den elektronischen Unterschriften (eID-Zertifikat) aller Parteien.
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Reichen Sie das Dokument ein.
Klicken Sie auf „Einreichen“.
Über die Registerkarte „Meine Dokumente“ finden Sie (oder die Person, für die Sie das Dokument eingereicht haben) das Dokument und das Versanddatum. Sie können das Dokument dort auch jederzeit herunterladen.
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Wenn die Privaturkunde die gesetzlichen Bedingungen erfüllt, erhalten Sie die eventuelle Zahlungsaufforderung und den Nachweis über die Registrierung in der Rubrik „Meine Dokumente“ in MyMinfin. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist. Eine eventuelle Zahlungsaufforderung erhalten Sie auch stets per Post.
Können Sie das Dokument nicht online über MyMinfin versenden? Sie können das Dokument auch per Post senden.
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Wo finde ich das Dokument, das ich über MyMinfin gesendet habe?
Sie finden das Dokument und das Datum des Registrierungsantrags in der Registerkarte „Meine Dokumente“.
Sie können das Dokument auch herunterladen.
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Wann wird meine Privaturkunde registriert?
Wir registrieren Ihre Privaturkunde, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Flämische Region
Wir registrieren die Privaturkunde:
- am Datum des Erhalts des Dokuments über MyMinfin oder per Post, wenn wir das Dokument während unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag bis 12 Uhr),
- am nächsten Werktag, wenn wir das Dokument außerhalb unserer Bürozeiten erhalten (an einem Werktag nach 12 Uhr, am Wochenende oder an einem Brückentag oder Feiertag).
Wir leiten das registrierte Dokument an den Flämischen Steuerdienst weiter, der seinerseits die geschuldete Steuer einfordert.
Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region
Wir registrieren die Privaturkunde nach Zahlung der Registrierungsgebühr auf das Konto des Amtes Rechtssicherheit. Sie erhalten per Post eine Zahlungsaufforderung mit dem genauen Betrag der Registrierungsgebühren und der Kontonummer des Amtes. Wenn Ihre eBox aktiviert ist, erhalten Sie auch in Ihrer eBox eine Meldung, sobald das Dokument verfügbar ist.
Wenn Ihre Privaturkunde registriert ist, erhalten Sie den Nachweis für die Registrierung:
- auf elektronischem Weg, wenn die Privaturkunde über MyMinfin vorgelegt wurde,
- auf Papier bei Vorlage per Post.
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