Hinterlegungen und Konsignationen
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Ich möchte Gelder bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse hinterlegen/verwalten
In dieser Rubrik finden Sie allgemeine Informationen über die Verwaltung Ihrer Hinterlegungen und Konsignationen in unserer Anwendung.
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Wie kann ich mich in der Anwendung anmelden?
- Rufen Sie unsere Anwendung e-DEPO auf.
- Klicken Sie auf „Identifizieren Sie sich“ und wählen Sie Ihren digitalen Schlüssel (eID, itsme usw.).
- Melden Sie sich anschließend im eigenen Namen an.
- Verfügen Sie nicht über eine belgische Authentifizierungsmethode (eID, itsme, Token) oder über eIDAS? Sie können über die Anwendung ForReg (Foreign Registration) auf unsere Anwendung zugreifen. Befolgen Sie die Anweisungen auf der Website ForReg, um Ihren Zugang zu erhalten.
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Wie tätige ich eine Hinterlegung?
- Rufen Sie unsere Anwendung e-DEPO auf.
- Wählen Sie die gewünschte Kategorie.
- Geben Sie bei jedem Schritt des Verfahrens zum Anlegen der Akte die verschiedenen geforderten Informationen an.
- Sobald Sie alle Informationen angegeben und das Anlegen der Akte bestätigt haben, sendet Ihnen die Anwendung eine Empfangsbestätigung zu.
- Befolgen Sie die in der Empfangsbestätigung angegebenen Zahlungsanweisungen. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie diese ebenfalls per E-Mail. Sie haben nach dem Anlegen der Akte 30 Tage Zeit, um den Betrag der Hinterlegung zu bezahlen. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt, wird die Akte annulliert. Sie müssen dann eine neue Akte erstellen.
- Achten Sie darauf, den Betrag und die strukturierte Mitteilung korrekt einzugeben, sonst wird Ihnen die Zahlung automatisch erstattet.
- Es kann einige Werktage dauern, bis die Zahlung in der Anwendung eingeht. Wenn Ihre E-Mail-Adresse in der Akte angegeben ist, informieren wir Sie per E-Mail über den Eingang der Gelder.
- Die Akte wird erst nach Einzahlung der Gelder endgültig eröffnet. Gleichzeitig wird eine Urkunde über die Hinterlegung einer Sicherheit als rechtsgültiger Beweis für die Leistung der Sicherheit erstellt. Sie können sie online über die Anwendung einsehen und herunterladen.
- Alle beteiligten Parteien können die Akte in der Anwendung einsehen.
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Wie kann ich meine Akte einsehen?
- Rufen Sie unsere Anwendung e-DEPO auf.
- Klicken Sie auf „Consulter mes dossiers“ (Meine Akten einsehen) oder geben Sie Ihre Aktennummer ein. Ihre Akten erscheinen dann unten.
- Klicken Sie auf die gewünschte Akte, um sie zu öffnen.
- Oben auf der Seite finden Sie die möglichen Handlungen.
- Erscheint Ihre Akte nicht? Es ist möglich, dass sie noch nicht von der alten Anwendung übertragen wurde. Senden Sie eine E-Mail an info.cdcdck@minfin.fed.be mit den folgenden Informationen:
- Ihrer alten Aktennummer,
- der Nationalregisternummer aller natürlichen Personen, die in dieser Akte eine Rolle innehaben,
- der belgischen Unternehmensnummer aller Gewerbetreibenden, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die in der Akte eine Rolle innehaben,
- der E-Mail-Adresse aller oben erwähnten Parteien.
Wir sorgen für die Migration Ihrer Akte und informieren Sie, wenn sie in der neuen Anwendung verfügbar ist.
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Meine Akte ist gesperrt. Wie kann ich sie entsperren?
Eine Akte kann aus verschiedenen Gründen gesperrt sein, wie eine vom Sicherungsgeber verweigerte Entnahme, eine Pfändung oder ein Konflikt zwischen den Parteien.
Um eine Akte zu entsperren, müssen Sie bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse über info.cdcdck@minfin.fed.be einen Antrag stellen. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Grund der Sperrung ab:
- Bei Verweigerung der Entnahme oder Konflikt wartet die Hinterlegungs- und Konsignationskasse auf ein Urteil oder eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien.
- Bei Pfändung müssen Sie auf den Ausgang des Pfändungsverfahrens warten.
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Wie erhalte ich eine Erstattung und schließe meine Akte?
- Rufen Sie die Anwendung e-DEPO auf.
- Klicken Sie auf „Consulter mes dossiers“ (Meine Akten einsehen), um die Liste Ihrer Akten einzusehen.
- Klicken Sie auf die gewünschte Akte, um sie zu öffnen.
- Wählen Sie in den möglichen Handlungen oben auf der Seite die Schaltfläche zur Beantragung einer Erstattung und geben Sie die Zahlungsinformationen an. Wenn Ihre Kontonummer unvollständig ist, erscheint eine Fehlermeldung.
- Wenn Sie die Akte schließen möchten, kreuzen Sie das Feld oben an.
- Klicken Sie bei der Schließung der Akte auf die Schaltfläche „Ajouter un bénéficiaire“ (Einen Begünstigten hinzufügen).
- Klicken Sie anschließend auf die grüne Schaltfläche „Valider“ (Bestätigen) und dann auf „Créer“ (Erstellen).
- Wenn eine an Ihrer Akte beteiligte Person verstorben ist, können Sie nicht selbst die Akte schließen. Die Anspruchsberechtigten müssen die Hinterlegungs- und Konsignationskasse per E-Mail an info.cdcdck@minfin.fed.be kontaktieren. Fügen Sie die nötigen Belege bei (Kopie des Identitätsdokuments, Erbschein oder -urkunde, Vollmachten, Urteil, Dienstausweis usw.). Ein Mitarbeiter der Hinterlegungs- und Konsignationskasse bearbeitet dann Ihren Antrag.
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Wie werden die Zinsen meiner Hinterlegungen berechnet und wie beantrage ich die Erstattung?
Hinterlegungen, die mindestens ein Jahr lang bei der Hinterlegungs- und Konsignationskasse aufbewahrt werden, erzeugen Zinsen. Sie werden für den Zeitraum vom ersten Tag des Monats nach der Hinterlegung bis zum letzten Tag des Monats vor ihrer Erstattung berechnet.
Der Zinssatz wird monatlich angepasst und liegt zwischen 0 % und 2,5 %. Er basiert auf der Rendite von Staatsanleihen mit einer Laufzeit von einem Jahr. Diese Zinsen werden nicht kapitalisiert, außer bei Mietgarantien. Frühere Zinssätze können Sie hier einsehen.
Die Zinsen werden an jedem 1. Januar für Gelder berechnet, die seit mindestens einem Jahr hinterlegt sind. An diesem Tag werden die Zinsen in Ihrer Akte erscheinen. Auf Antrag des Begünstigten können die Zinsen einmal pro Kalenderjahr gezahlt werden. Die Zinsen, die wir Ihnen zahlen, unterliegen dem Mobiliensteuervorabzug, dessen Satz derzeit 30 % beträgt. Diese Steuer gilt für alle Arten von Hinterlegungen, mit Ausnahme von Konkursen.
Wenn Sie die Teilrückzahlung einer Ihrer Akten beantragen, wird das LIFO-Prinzip (Last In, First Out) angewendet. Das bedeutet, dass der Betrag, den Sie abheben, zuerst von der letzten Hinterlegung, die Sie getätigt haben, abgezogen wird. Diese Methode wirkt sich auf die Berechnung der Zinsen aus. Länger hinterlegte Gelder, die höhere Zinsen erzeugen, sind nicht betroffen. Nur der Betrag der letzten Hinterlegung wird für die Erstattung verwendet.
Um die Erstattung Ihrer Zinsen zu beantragen:
- Rufen Sie die Anwendung e-DEPO auf.
- Klicken Sie auf die gewünschte Akte, um sie zu öffnen.
- Wählen Sie oben rechts auf der Seite die gewünschte Handlung. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Entweder Sie beantragen nur die Zinsen der Hinterlegung, und zwar ab dem ersten Januar nach dem ersten Jahrestag der Hinterlegung,
- oder Sie beantragen den vollständigen Betrag (einschließlich Zinsen), indem Sie die Akte schließen, sofern die Hinterlegung vor mehr als einem Jahr getätigt wurde.
Rechnen Sie mit einer Frist von mehreren Werktagen nach dem Erstattungsantrag, bis Sie die Zahlung erhalten.
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Wie übertrage ich in der Anwendung die Verwaltung meiner Akten an einen Dritten?
Sie können die Verwaltung Ihrer Akten an einen Dritten übertragen. Als Vollmachtgeber erstellen Sie eine Vollmacht für den Dritten, den Bevollmächtigten.
In unserer Anwendung e-DEPO sind alle Arten von Vollmachten möglich, sei es:
- von einer natürlichen Person für eine natürliche Person
- von einem Unternehmen für eine natürliche Person
- von einer natürlichen Person für ein Unternehmen
- von einem Unternehmen für ein Unternehmen
Der Bevollmächtigte kann dann in der Anwendung die gleichen Handlungen wie Sie durchführen.
Rufen Sie für die Erstellung einer Vollmacht die Anwendung „Vollmachten“ des FÖD Finanzen auf.
Die Vollmacht kann vom Vollmachtgeber oder vom Bevollmächtigten erstellt werden, ist aber erst aktiv, wenn die andere Partei sie unterzeichnet hat. Sie können auch jederzeit eine Vollmacht widerrufen oder bereits bei ihrer Erstellung einen begrenzten Zeitraum bestimmen.
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Brauchen Sie Hilfe?
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Benötigen Sie Hilfe bei einem Ihrer Schritte? Wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info.cdcdck@minfin.fed.be oder telefonisch unter 02 572 57 57 (Code „16501“).