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Staatskonten werden an BNP Paribas Fortis übertragen

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Über den FÖD Finanzen
Infolge der Zuweisung eines neuen öffentlichen Auftrags werden die Staatskonten der Föderalregierung im Laufe des Wochenendes vom 13. und 14. Dezember 2025 von bpost an BNP Paribas Fortis übertragen.

Wir haben alles getan, damit diese Übernahme möglichst reibungslos verläuft und die Kontinuität des Dienstes so weit wie möglich gewährleistet wird. Es gibt dennoch einige zu berücksichtigende Punkte:

  • Die Kontonummern ( IBAN ) aller staatlichen Konten bleiben unverändert. Sie können diese Kontonummern anhand der Ziffern 679 erkennen, die immer an 5., 6. und 7. Stelle stehen, zum Beispiel BE31 679 2115 5894.
  • Bei Zahlungen aus dem Ausland ist es wichtig, ab dem 15. Dezember 2025 den BIC von BNP Paribas Fortis zu verwenden, also GEBABEBB. Unternehmen, die ein Buchführungsprogramm verwenden, in dem der BIC automatisch ausgefüllt wird, sollten diesen folglich rechtzeitig ändern.
  • Bedenken Sie den Freeze-Zeitraum. Am Freitag, dem 12. Dezember 2025, wird bpost die föderalen staatlichen Konten schließen. Die Übergabe der Konten an BNP Paribas Fortis erfolgt am Wochenende vom 13. und 14. Dezember. Um zu vermeiden, dass eine Überweisung abgelehnt wird, empfehlen wir, zwischen dem 12. und 14. Dezember 2025 keine Überweisungen vorzunehmen.

    Zudem können Sie sich zwischen Freitag, dem 12. Dezember, und Sonntag, dem 14. Dezember, nicht in ein Postamt begeben, um Bankgeschäfte im Zusammenhang mit föderalen Konten zu tätigen (Zahlung von Pensionen, Zahlung einer Geldbuße, Geldeinlage auf ein föderales Konto usw.).
  • Da es sich bei Postscheckanweisungen um eine exklusive Dienstleistung von bpost handelt, wird die Möglichkeit der Zahlung über Postscheckanweisungen hinfällig und diese werden ersetzt. Weitere Informationen über die alternative Vorgehensweise folgen.

Brauchen Sie Hilfe?

  • Bis wann ist es ratsam, vor der Migration eine Zahlung auf ein öffentliches Konto der Föderalregierung vorzunehmen, und was geschieht, wenn ich die Zahlung am 12. Dezember 2025 vornehme?

    Es gibt einen Unterschied für Zahlungen im SEPA-Raum und Zahlungen außerhalb des SEPA-Raums:

    Zahlungen aus Belgien: 

    Die Zahlungen müssen vor dem 11. Dezember 2025, 14:00 Uhr, vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, keine Zahlungen zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 14. Dezember 2025 vorzunehmen, um zu vermeiden, dass Ihre Zahlungen abgelehnt werden.

    Werden dennoch Zahlungen zwischen Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, 14:00 Uhr, und Sonntag, dem 14. Dezember 2025, vorgenommen, dann werden sie abhängig von der Zahlungsart (Sofortzahlung oder „normale“ Zahlung) und der Dauer der Bearbeitung durch die Bank entweder am Freitag, dem 12. Dezember 2025, oder am Montag, dem 15. Dezember 2025, ausgeführt oder sie werden abgelehnt. Daher empfehlen wir Ihnen, die angegebenen Daten zu beachten.

    Zahlungen aus dem Ausland:

    Zahlung im SEPA-Raum (in Euro) (Europäische Union + Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan): 

    Die Zahlungen müssen vor dem 11. Dezember 2025, 14:00 Uhr, vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, keine Zahlungen zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 14. Dezember 2025 vorzunehmen.    

    Werden dennoch Zahlungen zwischen Donnerstag, dem 11. Dezember 2025, 14:00 Uhr, und Sonntag, dem 14. Dezember 2025, vorgenommen, dann werden sie abhängig von der Zahlungsart (Sofortzahlung oder „normale“ Zahlung) und der Dauer der Bearbeitung durch die Bank entweder am Freitag, dem 12. Dezember 2025, oder am Montag, dem 15. Dezember 2025, ausgeführt oder sie werden abgelehnt. Daher empfehlen wir Ihnen, die angegebenen Daten zu beachten.

    Zur Information: Wenn der BIC nicht rechtzeitig von den betreffenden Banken angepasst wurde, dann wird die Zahlung abgelehnt und folglich von Ihrer Bank zurückgebucht. 

    Zahlung außerhalb des SEPA-Raums: 

    Die Zahlungen müssen vor dem 9. Dezember 2025 vorgenommen werden. 
     

  • Was muss ich tun, wenn meine Zahlung zwischen dem 12. Dezember 2025 und dem 14. Dezember 2025 zurückgewiesen bzw. abgelehnt wird?

    Sie können Ihre Zahlung ab dem 15. Dezember 2025 erneut vornehmen.

  • Kann ich nach der Migration noch internationale Zahlungen mit dem alten BIC vornehmen?

    Nein, Sie müssen ab dem 13. Dezember 2025 den BIC GEBABEBB verwenden, ansonsten wird Ihre Zahlung abgelehnt.

  • Wie kann ich überprüfen, dass meine Zahlung nach der Migration berücksichtigt wurde?

    Sie können dies in Ihrer Homebanking-Anwendung oder auf Ihren Kontoauszügen überprüfen.

  • Werden sich die Bankangaben auf den Verwaltungsdokumenten der föderalen Einrichtungen ändern?

    Die Kontonummern bleiben unverändert, der BIC wird jedoch durch GEBABEBB ersetzt. 

  • Wird die Migration für Unternehmen / gemeinschaftliche Einrichtungen Auswirkungen auf die Häufigkeit oder die Bearbeitungsfristen der Zahlungen haben?

    Nein, es wird voraussichtlich keine Auswirkungen geben. 

  • Muss ich als Unternehmen / gemeinschaftliche Einrichtung meine Buchhaltungssysteme oder Verwaltungssoftware vor der Migration ändern?

    Ja, ab dem 13. Dezember 2025 müssen Sie in Ihren Listen der Begünstigten den BIC der Konten, die mit 679 beginnen (öffentliches Konto der Föderalregierung), in GEBABEBB ändern.