Integritätsmeldungen

Möchten Sie ein Integritätsproblem innerhalb des FÖD Finanzen unter dem geschützten Status eines Hinweisgebers melden, wie im Gesetz vom 8. Dezember 2022 festgelegt? Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie eine Hinweisgebermeldung einreichen können und welche Schritte Sie befolgen müssen.

Der interne Meldekanal des FÖD Finanzen

Über den internen Meldekanal werden Meldungen von vermeintlichen oder festgestellten Integritätsverletzungen gesammelt und überprüft, die beim FÖD Finanzen begangen wurden und in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 fallen. 

Der interne Meldekanal des FÖD Finanzen bearbeitet Meldungen, die das öffentliche Interesse betreffen, wie:

  • einen Verstoß gegen ein Gesetz, ein Dekret, ein Rundschreiben, eine Vorschrift oder ein internes Verfahren,
  • eine Handlung, die eine unzumutbare Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die Sicherheit von Menschen oder für die Umwelt beinhaltet,
  • eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder einen schweren Fall von Misswirtschaft,
  • eine Anordnung oder Empfehlung an eine Person, eine Integritätsverletzung zu begehen.

Wer kann eine Hinweisgebermeldung einreichen?

Gemäß dem Gesetz vom 8. Dezember 2022 können Meldungen nur von folgenden Personen eingereicht werden: 

  1. Personalmitglieder des FÖD Finanzen (derzeitige oder ehemalige Personalmitglieder, Personalmitglieder auf Probe, statutarische Personalmitglieder und Personalmitglieder mit Arbeitsvertrag) sowie Betriebspraktikanten,
  2. Bewerber in laufenden Auswahlverfahren beim FÖD Finanzen,
  3. Lieferanten, Unterauftragnehmer usw., die eine geschäftliche Beziehung zum FÖD Finanzen unterhalten.

Die Person, die die Meldung vornimmt, muss:

(1) im Rahmen eines beruflichen Kontextes Kenntnis von Informationen über (2) Sachverhalte erlangt haben, die sich innerhalb des FÖD Finanzen zugetragen haben und (3) die dem öffentlichen Interesse schaden.

Sollte Ihre Meldung die oben genannten persönlichen und materiellen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird Ihre Meldung für unzulässig erklärt. 

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Contact Center unter der Nummer +32 2 572 57 57 oder verwenden Sie das allgemeine Kontaktformular.

Wie melden Sie diese Art von Verstößen?

Die Meldung muss sich auf Sachverhalte beziehen, die sich innerhalb des FÖD Finanzen zugetragen haben und von denen der Hinweisgeber in einem beruflichen Kontext Kenntnis erlangt hat. Die Personen, die dem internen Kanal angehören, sind an das Berufsgeheimnis gebunden und personenbezogene Daten sowie Meldungen werden streng vertraulich behandelt.

Über das Formular können auch anonyme Meldungen vorgenommen werden. Manchmal ist es erforderlich, erneut Kontakt mit dem Hinweisgeber aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten. Daher raten wir Ihnen, eine E-Mail-Adresse zu verwenden, die Ihre Anonymität gewährleistet.

  • Verwenden Sie das Meldeformular:​​​​​​​
  1. Öffnen Sie diese Website.
  2. Geben Sie im Suchfeld unter „Suchen“ den Begriff „Meldung & Hinweisgeber“ ein. Die anderen Felder müssen Sie nicht ausfüllen.
  3. Klicken Sie unten rechts auf „Suchen“.
  4. Darunter erscheint das Formular „Gesetz vom 08.12.2022 – Meldung & Hinweisgeber“.
  5. Füllen Sie das Formular den Anweisungen entsprechend aus.