Beträge der Vorjahre
Andere Personen als Kinder zu Lasten
| Betrag pro Person zu Lasten | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel, um als zu Lasten zu gelten | 3.980 Euro |
3.820 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – Pflegebedürftige(r) Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Bruder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter | 5.770 Euro | 5.540 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Bruder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter mit einer schweren Behinderung, der/die bereits für das Steuerjahr 2021 in dieser Eigenschaft zu Lasten war, unabhängig davon, ob er/sie pflegebedürftig ist oder nicht (Übergangsmaßnahme) | 7.700 Euro | 7.400 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – Nicht pflegebedürftige(r) Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Brüder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter, der/die bereits für das Steuerjahr 2021 in dieser Eigenschaft zu Lasten war (Übergangsmaßnahme) | 3.850 Euro | 3.700 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – Andere Personen zu Lasten | 1.920 Euro | 1.850 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – Andere Personen zu Lasten mit einer schweren Behinderung | 3.840 Euro | 3.700 Euro |
Andere Personen als Kinder zu Lasten
Berufseinkünfte
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Arbeitnehmer | 5.750 Euro |
5.520 Euro |
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Unternehmensleiter | 3.030 Euro | 2.910 Euro |
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für mithelfende Ehepartner | 5.050 Euro |
4.850 Euro |
Dachisolierung
Ausschließlich in der Wallonischen Region
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Satz der Steuerermäßigung für die tatsächlichen Ausgaben | 30 % | 30 % |
| Höchstbetrag der Steuerermäßigung pro Wohnung | 3.900 Euro | 3.740 Euro |
Steuerermäßigung für Dachisolierung
Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag der Ausgaben für Dienstleistungsschecks, LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen | 1.790 Euro | 1.720 Euro |
Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks
Dividenden
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Befreite Dividenden | 833 Euro | 800 Euro |
Steuerbefreiung für Dividenden
Ehe und Zusammenwohnen
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag des Ehepaarquotienten | 13.050 Euro |
12.550 Euro |
| Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel des Partners, um die Erhöhung des Steuerfreibetrags in Anspruch nehmen zu können (wenn für das Jahr der Eheschließung eine Veranlagung pro Steuerpflichtigen festgelegt wird) | 3.980 Euro | 3.820 Euro |
| Höchstbetrag der durch Abkommen befreiten Berufseinkünfte, wenn einer der Partner Beamter, ein anderes Personalmitglied oder ein Pensionierter einer internationalen Organisation ist | 13.050 Euro | 12.550 Euro |
Eheschließung und Zusammenwohnen
Eheschließung und Zusammenwohnen – Besondere Regeln
Einkünfte als Influencer
| Steuerfreibetrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 10.570 Euro | 10.160 Euro |
Einkünfte aus Sparguthaben und Anlagen (Einkünfte aus beweglichen Gütern)
| Arten von befreiten Bruttoeinkünften | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Zinsen aus reglementierten Sparkonten | Die ersten 1.020 Euro |
Die ersten 980 Euro |
| Zinsen auf bestimmte Darlehen, die über eine anerkannte Crowdfunding-Plattform für kleine startende Unternehmen abgeschlossen wurden | Die ersten 16.270 Euro | Die ersten 15.630 Euro |
| Zinsen von zugelassenen Sozialunternehmen | Die ersten 200 Euro | Die ersten 200 Euro |
| Gewöhnliche Dividenden | Die ersten 833 Euro | Die ersten 800 Euro |
Einkünfte aus Sparguthaben und Anlagen (Einkünfte aus beweglichen Gütern)
Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Arbeitnehmer | 5.750 Euro |
5.520 Euro |
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Unternehmensleiter | 3.030 Euro | 2.910 Euro |
| Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für mithelfende Ehepartner | 5.050 Euro | 4.850 Euro |
| Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit eigenem Fahrzeug – Höchstbetrag der steuerfreien Entschädigung | 490 Euro | 470 Euro |
| Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit dem Fahrrad – Höchstbetrag der Entschädigung pro gefahrenem Kilometer | 0,35 Euro | 0,27 Euro |
| Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit dem Fahrrad – Höchstbetrag der steuerfreien Entschädigung | 2.500 Euro | / |
Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz
Erhaltene Unterhaltsleistungen
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Teil der erhaltenen Unterhaltsleistung | 80 % | 80 % |
| Minderjähriges Kind – Betrag der Unterhaltsleistung, der nicht überschritten werden darf, um zu vermeiden, dass eine Erklärung in seinem Namen eingereicht werden muss | 10.570 Euro | 10.160 Euro |
Erhaltene Unterhaltsleistungen
Firmenwagen
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Mindestbetrag des steuerpflichtigen Vorteils | 1.600 Euro |
1.540 Euro |
| CO2-Bezugsemission für Fahrzeuge mit Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor | 78 g/km | 82 g/km |
| CO2-Bezugsemission für Fahrzeuge mit Dieselmotor | 65 g/km |
67 g/km |
Gezahlte Unterhaltsleistungen
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Abzugsfähiger Teil der gezahlten Unterhaltsleistung | 80 % | 80 % |
Gezahlte Unterhaltsleistungen
An eine Person im Ausland gezahlte Unterhaltsleistungen
Jugendliche und Studenten
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Nur Einkünfte aus einem Studentenvertrag – Steuerpflichtiger Bruttobetrag, der nicht überschritten werden darf, um keine Steuern zahlen zu müssen | 15.100 Euro | 14.514,29 Euro |
| Bei anderen Einkünften – Steuerpflichtiges Nettoeinkommen, das nicht überschritten werden darf, um keine Steuern zahlen zu müssen | 10.570 Euro | 10.160 Euro |
Katastereinkommen
| Koeffizient | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Indexierungskoeffizient | 2,1763 | 2,0915 |
| Neubewertungskoeffizient | 5,46 | 5,37 |
Ein bebautes unbewegliches Gut, das ich weder bewohne noch vermiete
Vermietung an eine Person, die das Gut nicht beruflich nutztVermietung an eine Person, die das Gut beruflich nutzt, oder an eine juristische Person oder Vereinigung
Kinder zu Lasten
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel des Kindes | 7.290 Euro |
3.820 Euro
|
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – 1 Kind zu Lasten | 1.920 Euro | 1.850 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – 2 Kinder zu Lasten | 4.950 Euro | 4.760 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – 3 Kinder zu Lasten | 11.090 Euro | 10.660 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – 4 Kinder zu Lasten | 17.940 Euro | 17.250 Euro |
| Erhöhung des Steuerfreibetrags – mehr als 4 Kinder zu Lasten | 17.940 Euro + 6.850 Euro par enfant à partir du 5e enfant | 17.250 Euro + 6.580 Euro par enfant à partir du 5e enfant |
| Zusätzliche Erhöhung für jedes Kind unter 3 Jahren, für das die Betreuungskosten nicht abgezogen wurden | 720 Euro | 690 Euro |
| Zusätzliche Erhöhung für für Alleinstehende mit einem oder mehreren Kinder zu Lasten | 1.920 Euro | 1.850 Euro |
| Steuergutschrift für Kinder zu Lasten – pro Kind zu Lasten | 550 Euro | 530 Euro |
Kinderbetreuung
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag pro Tag und Kind | 16,40 Euro | 15,70 Euro |
Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten
Wie werden Kinderbetreuungskosten erklärt?
Nettoexistenzmittel
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Fester Mindestbetrag der abzugsfähigen pauschalen Kosten (bei Entlohnungen und Profiten) | 550 Euro |
530 Euro |
| Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel – Andere Personen als Kinder zu Lasten | 3.980 Euro | 3.820 Euro |
| Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel – Kinder zu Lasten | 7.290 Euro |
3.820 Euro
|
Pensionssparen
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Höchstbetrag für Pensionssparen, der zu einer Steuerermäßigung von 30 % berechtigt | 1.020 Euro | 990 Euro |
| Höchstbetrag für Pensionssparen, der zu einer Steuerermäßigung von 25 % berechtigt | 1.310 Euro (und mehr als 1.020 Euro) | 1.270 Euro (und mehr als 990 Euro) |
Schwere Behinderung
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
|
Erhöhung des Steuerfreibetrags für einen Steuerpflichtigen mit Behinderung |
1.920 Euro | 1.850 Euro |
Spenden
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Satz der Steuerermäßigung | 45 % | 45 % |
| Jährlicher Höchstbetrag der Spenden, die Anspruch auf einer Steuerermäßigung geben | 408.130 Euro | 392.200 Euro |
Steuerfreibetrag
| Betrag | Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| Grundbetrag | 10.570 Euro | 10.160 Euro |
Steuersätze
| Steuersatz | Einkommensteilbetrag für das Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) | Einkommensteilbetrag für das Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023) |
|---|---|---|
| 25 % | 0 - 15.820 Euro |
0 - 15.200 Euro |
| 40 % | 15.820 - 27.920 Euro | 15.200 - 26.830 Euro |
| 45 % | 27.920 - 48.320 Euro | 26.830 - 46.440 Euro |
| 50 % | 48.320 - … Euro | 46.440 - … Euro |