Beträge der Vorjahre

Die Beträge in Bezug auf die Steuern ändern sich regelmäßig, insbesondere aufgrund der Indexierung. Hiernach finden Sie eine (nicht vollständige) Liste der Beträge für die letzten beiden Steuerjahre.

Andere Personen als Kinder zu Lasten

Betrag pro Person zu Lasten Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel, um als zu Lasten zu gelten 3.980 Euro

3.820 Euro

Erhöhung des Steuerfreibetrags – Pflegebedürftige(r) Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Bruder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter 5.770 Euro 5.540 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Bruder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter mit einer schweren Behinderung, der/die bereits für das Steuerjahr 2021 in dieser Eigenschaft zu Lasten war, unabhängig davon, ob er/sie pflegebedürftig ist oder nicht (Übergangsmaßnahme) 7.700 Euro 7.400 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – Nicht pflegebedürftige(r) Elternteil, (Ur-)Großelternteil, (Halb-)Brüder oder (Halb-)Schwester im Alter von 65 Jahren oder älter, der/die bereits für das Steuerjahr 2021 in dieser Eigenschaft zu Lasten war (Übergangsmaßnahme) 3.850 Euro 3.700 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – Andere Personen zu Lasten 1.920 Euro 1.850 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – Andere Personen zu Lasten mit einer schweren Behinderung 3.840 Euro 3.700 Euro

Andere Personen als Kinder zu Lasten

Berufseinkünfte

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Arbeitnehmer 5.750 Euro

5.520 Euro

Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Unternehmensleiter 3.030 Euro 2.910 Euro
Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für mithelfende Ehepartner 5.050 Euro

4.850 Euro

Berufseinkünfte

Dachisolierung

Ausschließlich in der Wallonischen Region

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Satz der Steuerermäßigung für die tatsächlichen Ausgaben 30 % 30 %
Höchstbetrag der Steuerermäßigung pro Wohnung 3.900 Euro 3.740 Euro

Steuerermäßigung für Dachisolierung

Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag der Ausgaben für Dienstleistungsschecks, LBA-Schecks oder Schecks für Arbeit im Nahbereich, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen 1.790 Euro 1.720 Euro

Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks

Dividenden

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Befreite Dividenden 833 Euro 800 Euro

Steuerbefreiung für Dividenden

Ehe und Zusammenwohnen

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag des Ehepaarquotienten 13.050 Euro

12.550 Euro

Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel des Partners, um die Erhöhung des Steuerfreibetrags in Anspruch nehmen zu können (wenn für das Jahr der Eheschließung eine Veranlagung pro Steuerpflichtigen festgelegt wird) 3.980 Euro 3.820 Euro
Höchstbetrag der durch Abkommen befreiten Berufseinkünfte, wenn einer der Partner Beamter, ein anderes Personalmitglied oder ein Pensionierter einer internationalen Organisation ist 13.050 Euro 12.550 Euro

Eheschließung und Zusammenwohnen
Eheschließung und Zusammenwohnen – Besondere Regeln

Einkünfte als Influencer

Steuerfreibetrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Grundbetrag 10.570 Euro 10.160 Euro

Einkünfte als Influencer

Einkünfte aus Sparguthaben und Anlagen (Einkünfte aus beweglichen Gütern)

Arten von befreiten Bruttoeinkünften Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Zinsen aus reglementierten Sparkonten Die ersten 1.020 Euro 

Die ersten 980 Euro

Zinsen auf bestimmte Darlehen, die über eine anerkannte Crowdfunding-Plattform für kleine startende Unternehmen abgeschlossen wurden Die ersten 16.270 Euro Die ersten 15.630 Euro
Zinsen von zugelassenen Sozialunternehmen Die ersten 200 Euro Die ersten 200 Euro
Gewöhnliche Dividenden Die ersten 833 Euro Die ersten 800 Euro

Einkünfte aus Sparguthaben und Anlagen (Einkünfte aus beweglichen Gütern)

Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Arbeitnehmer 5.750 Euro

5.520 Euro

Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für Unternehmensleiter 3.030 Euro 2.910 Euro
Gesetzlicher Pauschalbetrag (pauschale Werbungskosten) – Höchstbetrag für mithelfende Ehepartner 5.050 Euro 4.850 Euro
Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit eigenem Fahrzeug – Höchstbetrag der steuerfreien Entschädigung 490 Euro 470 Euro
Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit dem Fahrrad – Höchstbetrag der Entschädigung pro gefahrenem Kilometer  0,35 Euro 0,27 Euro
Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz mit dem Fahrrad – Höchstbetrag der steuerfreien Entschädigung 2.500 Euro /

Entschädigungen für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz

Erhaltene Unterhaltsleistungen

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Steuerpflichtiger Teil der erhaltenen Unterhaltsleistung  80 % 80 %
Minderjähriges Kind – Betrag der Unterhaltsleistung, der nicht überschritten werden darf, um zu vermeiden, dass eine Erklärung in seinem Namen eingereicht werden muss 10.570 Euro 10.160 Euro

Erhaltene Unterhaltsleistungen

Firmenwagen

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Mindestbetrag des steuerpflichtigen Vorteils 1.600 Euro

1.540 Euro

CO2-Bezugsemission für Fahrzeuge mit Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor 78 g/km 82 g/km
CO2-Bezugsemission für Fahrzeuge mit Dieselmotor 65 g/km

67 g/km

Firmenwagen

Gezahlte Unterhaltsleistungen

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Abzugsfähiger Teil der gezahlten Unterhaltsleistung 80 % 80 %

Gezahlte Unterhaltsleistungen
An eine Person im Ausland gezahlte Unterhaltsleistungen

Jugendliche und Studenten

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Nur Einkünfte aus einem Studentenvertrag – Steuerpflichtiger Bruttobetrag, der nicht überschritten werden darf, um keine Steuern zahlen zu müssen 15.100 Euro 14.514,29 Euro
Bei anderen Einkünften – Steuerpflichtiges Nettoeinkommen, das nicht überschritten werden darf, um keine Steuern zahlen zu müssen  10.570 Euro 10.160 Euro

Jugendliche und Studenten

Katastereinkommen

Koeffizient Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Indexierungskoeffizient 2,1763 2,0915
Neubewertungskoeffizient 5,46 5,37

Ein bebautes unbewegliches Gut, das ich weder bewohne noch vermiete
Vermietung an eine Person, die das Gut nicht beruflich nutztVermietung an eine Person, die das Gut beruflich nutzt, oder an eine juristische Person oder Vereinigung

Kinder zu Lasten

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel des Kindes  7.290 Euro

3.820 Euro

  • wenn das Kind zu Lasten eines einzeln veranlagten Steuerpflichtigen ist: 5.520 Euro 
  • wenn das Kind eine Behinderung hat und zu Lasten eines einzeln veranlagten Steuerpflichtigen ist: 7.010 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – 1 Kind zu Lasten 1.920 Euro 1.850 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – 2 Kinder zu Lasten 4.950 Euro 4.760 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – 3 Kinder zu Lasten 11.090 Euro 10.660 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – 4 Kinder zu Lasten 17.940 Euro 17.250 Euro
Erhöhung des Steuerfreibetrags – mehr als 4 Kinder zu Lasten 17.940 Euro + 6.850 Euro par enfant à partir du 5e enfant 17.250 Euro + 6.580 Euro par enfant à partir du 5e enfant
Zusätzliche Erhöhung für jedes Kind unter 3 Jahren, für das die Betreuungskosten nicht abgezogen wurden 720 Euro 690 Euro
Zusätzliche Erhöhung für für Alleinstehende mit einem oder mehreren Kinder zu Lasten 1.920 Euro 1.850 Euro
Steuergutschrift für Kinder zu Lasten – pro Kind zu Lasten 550 Euro 530 Euro

Kinder zu Lasten

Kinderbetreuung

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag pro Tag und Kind  16,40 Euro 15,70 Euro

Steuerermäßigung für Kinderbetreuungskosten
Wie werden Kinderbetreuungskosten erklärt?

Nettoexistenzmittel

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Fester Mindestbetrag der abzugsfähigen pauschalen Kosten (bei Entlohnungen und Profiten) 550 Euro

530 Euro

Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel – Andere Personen als Kinder zu Lasten 3.980 Euro 3.820 Euro
Höchstbetrag der Nettoexistenzmittel – Kinder zu Lasten 7.290 Euro

3.820 Euro

  • wenn das Kind zu Lasten eines einzeln veranlagten Steuerpflichtigen ist: 5.520 Euro 
  • wenn das Kind eine Behinderung hat und zu Lasten eines einzeln veranlagten Steuerpflichtigen ist: 7.010 Euro

Nettoexistenzmittel

Pensionssparen

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Höchstbetrag für Pensionssparen, der zu einer Steuerermäßigung von 30 % berechtigt 1.020 Euro 990 Euro
Höchstbetrag für Pensionssparen, der zu einer Steuerermäßigung von 25 % berechtigt 1.310 Euro (und mehr als 1.020 Euro) 1.270 Euro (und mehr als 990 Euro)

Pensionssparen

Schwere Behinderung

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)

Erhöhung des Steuerfreibetrags für einen Steuerpflichtigen mit Behinderung

1.920 Euro 1.850 Euro

Schwere Behinderung

Spenden

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Satz der Steuerermäßigung 45 % 45 %
Jährlicher Höchstbetrag der Spenden, die Anspruch auf einer Steuerermäßigung geben 408.130 Euro 392.200 Euro

Spenden

Steuerfreibetrag

Betrag Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
Grundbetrag 10.570 Euro 10.160 Euro

Steuersätze

Steuersätze

Steuersatz Einkommensteilbetrag für das Steuerjahr 2025 (Einkommensjahr 2024) Einkommensteilbetrag für das Steuerjahr 2024 (Einkommensjahr 2023)
25 % 0 - 15.820 Euro

0 - 15.200 Euro

40 % 15.820 - 27.920 Euro 15.200 - 26.830 Euro
45 % 27.920 - 48.320 Euro 26.830 - 46.440 Euro
50 % 48.320 - … Euro 46.440 - … Euro

Steuersätze