Barrierefreiheitserklärung

Der FÖD Finanzen ist bestrebt, seine Website gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die barrierefreie Gestaltung des Zugangs zu den Websites und mobilen Anwendungen von öffentlichen Stellen für alle zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://fin.belgium.be.

Status der Einhaltung

Diese Website ist teilweise konform, aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmen.

Vorbereitung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Es wurde eine externe Barrierefreiheitsprüfung durchgeführt. Diese Prüfung war eine vereinfachte Analyse.

Sie können den Bericht hier einsehen: https://scan.accessibility.belgium.be/de/report/2024/fin.belgium.be

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Website wurde entwickelt, um technisch vollständig den Zugänglichkeitsrichtlinien zu entsprechen, hat jedoch noch keine gründliche Prüfung durchlaufen.

Die Fehler im Zugänglichkeitsbericht wurden bereits behoben.

Es ist möglich, dass noch nicht alle Anhänge zugänglich sind, aber wir werden Anfang 2025 weiter daran arbeiten.

Vorgeschlagene Alternativen

Wir können Nutzern unserer Website derzeit keine "Web"-Alternativen anbieten. Stoßen Sie dennoch auf ein Barrierefreiheitsproblem? Bitte kontaktieren Sie uns:

Verbesserungsplan

Unser Verbesserungsplan konzentriert sich derzeit hauptsächlich auf die angehängten Dokumente dieser Website. Wir hoffen, diese bis Mitte 2025 zu prüfen und anzupassen.

Kontaktinformationen

Wenn Sie ein Problem mit der Zugänglichkeit der Website oder den Anhängen feststellen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Haben Sie später noch eine Beschwerde über unsere Dienstleistungen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Beschwerdedienst des FÖD Finanzen auf.

Falls der oben genannte Service nicht reagiert, können Sie sich an die folgende Kontrollinstanz wenden:

Föderaler Ombudsmann
Leuvenseweg 48, bus 6
1000 Brüssel
E-Mail: contact@federaalombudsman.be
Website: Föderaler Ombudsmann

Diese Erklärung wurde am 12.11.2024 erstellt.

Die letzte Überarbeitung der Erklärung fand am 09.12.2024 statt.